Vorhaben der Klassik Stiftung Weimar werden gefördert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Freistaat Thüringen, vertreten durch die Staatskanzlei Thüringen, Abteilung Kultur und Kunst.
Die älteste im Goethe- und Schiller-Archiv aufbewahrte Handschrift ist eine über 700 Jahre alte mittelalterliche Urkunde. Erworben wurde das 1296 ausgestellte Diplom vermutlich von Sulpiz Boisserée, einem Kunsthistoriker und Freund Goethes.
| Titel |
Urkunde zu einem Güterstreit
[ GND ] |
| Entstehungszeit | 1296 |
| Objekttyp | Handschrift |
| Material / Technik | Handschrift, Tinte auf Pergament |
| Weitere Metadaten | |
|---|---|
| Provenienz | 1905 Schenkung der Enkel Karl Simrocks |
| Haltende Einrichtung | Goethe- und Schiller-Archiv |
| Bestand | Simrock, Karl |
| Signatur | GSA 88/248,1 |
| Links zum Objekt |
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| Archivdatenbank |
| Copyright | Klassik Stiftung Weimar |
Bei der unscheinbaren mittelalterlichen Handschrift, die kaum größer als eine viertel DIN-A4-Seite ist, handelt es sich um das älteste Schriftstück des Goethe- und Schiller-Archivs. Wie der in lateinischer Sprache und mit brauner Tinte auf Pergament im Stil der Gotischen Kursive niedergeschriebene Text verrät, wurde die Urkunde im Jahr 1296 ausgestellt. In zeittypischer Manier dokumentiert sie einen juristischen Sachverhalt: Einigen Beamten des Erzbischofs von Köln wird ein Güterstreit über bei Neuss in Westfalen gelegenen Besitz angezeigt. Das Dokument gelangte über Sulpiz Boisserée (1783–1854) an den Dichter und Philologen Karl Simrock (1802–1876), dessen Nachlass im Jahr 1900 dem Goethe- und Schiller-Archiv übergeben wurde.
Das Interesse Boisserées galt der Urkunde als historische Quelle. Der sich stark für die Erforschung der Baugeschichte des Doms und für die Vollendung des damals unfertigen Baus engagierende Boisserée beschäftigte sich auch mit den ersten Kölner Dombaumeistern. In einem Aufsatz von 1848 teilte er mit, dass es sich beim ersten, in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts tätigen Dombaumeister um einen Gerhard von Kettwig gehandelt habe. Dieser Gerhard – oder ein gleichnamiger Nachkomme – wird in der Urkunde genannt. Ein Irrtum Boisserées, der erst in den 1960er nachgewiesen werden konnte. Der in der Urkunde erwähnte Gerhard ist nicht identisch mit dem ersten Kölner Dombaumeister.
So birgt dieses alte Schriftstück noch einige Geheimnisse und Fragen in sich.